Einkommensgrenzen der Sozialversicherung steigen 

Auf seiner 164. und letzten Sitzung hat das schwarz-rote Bundeskabinett in der vergangenen Woche höhere Beitragsgrenzen für die Sozialversicherung beschlossen. Das berichtete die "Financial Times Deutschland" (FTD).

Gutverdienende von der Erhöhung der Bemessungsgrenzen betroffen

Damit bittet die derzeitige Regierung vor allem Gutverdienende zur Kasse. Maßstab für die Erhöhungen waren Lohnerhöhungen im Jahr 2008. Im Osten stiegen die Löhne 2008 um 2,11 Prozent und in Westdeutschland um 2,25 Prozent.

Beitragsbemessungsgrenze steigt um 100 bzw. 75 Euro

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich zu Beginn des kommenden Jahres die Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 100 Euro auf monatlich 5500 Euro im Westen und auf 4650 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze bundesweit einheitlich um 75 Euro auf 3750 Euro angehoben.

Nach Angaben der "FTD" steigt damit für Arbeitnehmer, die diese Grenze bereits heute und auch künftig überschreiten, der Krankenkassenbeitrag damit im kommenden Jahr bei einem Beitragssatz von 14,9 Prozent um 11,20 Euro pro Monat. Davon zahlt der Arbeitnehmer knapp sechs Euro selbst.

Versicherungspflicht künftig bis 49.950 Euro brutto

Ebenso steigt die Versicherungspflichtgrenze von 48.600 Euro auf 49.950 Euro jährlich. Diese legt das jährliche Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers fest, bis zu dem man sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern muss. Wer besser verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln.

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