Das Schonvermögen für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II), dem so genannten Hartz IV, soll sich verdreifachen. Wie "Bild.de" berichtet, haben sich CDU/CSU und FDP in ihren Koalitionsgesprächen darauf geeinigt. Damit würden den Bundesbürgern pro Lebensjahr 750 Euro an Ersparnissen für die Altersvorsorge bleiben, wenn sie Hartz IV beantragen müssen. Bisher lag das Schonvermögen bei 250 Euro pro Lebensjahr.
Ein 50-jähriger Arbeitsloser könnte demzufolge Ersparnisse in Höhe von 37.500 Euro behalten dürfen, wenn er Hartz IV beantragen muss. Freigestellt werden, soll nach einem Bericht im "Handelsblatt" auch selbstgenutztes Wohneigentum bis zu einer bestimmten Größe. Außerdem will Schwarz-Gelb die Zuverdienstmöglichkeiten für Bezieher von Hartz IV verbessern.