An diesem Dienstag beginnt das Bundesverfassungsgericht, sich mit den Hartz IV-Sätzen für Erwachsene und Kinder zu beschäftigen. Drei Familien aus Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern behaupten in ihrer Klage, die Bezüge für Kinder und Erwachsene seien von der damaligen rot-grünen Bundesregierung nicht sorgfältig genug ermittelt worden und deshalb zu niedrig. Das berichtet die "Frankfurter Rundschau" (FR) in ihrer Onlineausgabe.
Das Landessozialgericht Hessen entschied bereits, der Hartz IV-Satz für Kinder decke nicht das Existenzminimum und sei deshalb verfassungswidrig. Das Landessozialgericht und das Bundessozialgericht in Kassel leiteten daher die Fälle zur endgültigen Entscheidung ans Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiter.
Bedarf der Kinder von Erwachsenen abgeleitet
Denn die Hartz IV-Sätze für Kinder wurden nicht anhand des wirklichen Bedarfs von Kindern ermittelt, sondern von den Hartz IV-Sätzen der Erwachsenen einfach abgeleitet. So erhalten Kinder unter 6 Jahren 60 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen (also 215 statt 359 Euro im Monat), 6- bis 13-Jährige bekommen 70 Prozent (251 Euro) und über 14-Jährige 80 Prozent (287 Euro). Das Kindergeld wird abgezogen. Nach Informationen von "Spiegel Online" sind 1,7 Millionen Kinder unter 14 Jahren betroffen.
Ab heute stehen daher zuerst die Regelsätze für Erwachsene auf dem Prüfstand. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe soll voraussichtlich in drei Monaten fallen.
Zweifelhafte Berechnungsmethode
Nach der Berechnungsmethode werden Kinder arbeitsloser Eltern sozusagen als "kleine Erwachsene" behandelt, die prozentual weniger Bedarf als ihre Eltern haben, schreibt "Spiegel Online". Nach dieser zweifelhaften Berechnungsmethode ist für Kind ein Betrag für Alkohol vorgesehen, nicht jedoch für Windeln oder für die Schule. Auch wurde in der Zusammensetzung des Hartz IV-Satzes für Kinder beispielsweise nicht berücksichtigt, dass Kleinkinder aufgrund ihres Wachstums mehr Kleidung und Schuhe brauchen als Erwachsene.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird die Bundesregierung möglicherweise die Hartz IV-Sätze für Kinder völlig neu berechnen müssen. Bisher will die schwarz-gelbe Koalition nur das Schonvermögen für die private Altersvorsorge von Hartz IV-Empfängern anheben.

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