Der Bundesgerichtshof verhandelt derzeit über eine Klage gegen die Deutsche Bank wegen des Verkaufs sogenannter Zins-Swaps. Deutet man einige Aussagen des Vorsitzenden Richters richtig, sieht es für die Deutsche Bank nicht gut aus.
Wie das Nachrichtenportal "Die Presse.com" berichtet, ziehen die BGH-Richter die Möglichkeit in Betracht, dass die Bank in zweifacher Hinsicht gegen ihre Beratungspflicht verstoßen habe. Nach Ansicht der Richter hätten der Geschäftsführer der betroffenen Firma und seine Tochter die spekulative Zinswette wohl nicht verstanden. Auch der Hinweis auf einen theoretisch unbegrenzten Verlust sei nicht ausreichend gewesen. "Hätte es hier nicht einfach heißen müssen 'Finger weg'?", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers während der Verhandlung.
Negatives Anfangskapital nicht ausreichend dargestellt
Darüber hinaus hätten die Banker möglicherweise nicht genug über die ungünstige Struktur des Produktes aufgeklärt. Zu Beginn lag das Finanzprodukt im Minus, das über die Laufzeit erst durch eine günstige Zinsentwicklung ausgeglichen werden musste. Der negative Anfangswert habe gleichzeitig dazu gedient, die Kosten für die Bank abzudecken. Auf diesen Interessenkonflikt habe die Bank stärker hinweisen müssen, so BGH-Richter Wiechers laut "Die Presse.com".
Eine Entscheidung wird noch am heutigen Dienstag erwartet.
Foto: © Deutsche Bank

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